Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kaufverträge kommen auf der Grundlage unserer Liefer- und Verkaufsbedingungen
zustande.
Abweichungen hiervon - speziell anderslautende Bedingungen des Käufers
- sind für uns nur bindend, wenn sie von uns schriftlich und rechtsgültig
unterzeichnet wurden.
Etwaige vom Besteller vorgegebenen Liefer- und Zahlungsbedingungen
gelten, soweit sie nicht mit den nachstehenden Bedingungen übereinstimmen,
als widersprochen und ausgeschlossen. Abweichungen hiervon
bedürfen unserer ausgesprochenen Zustimmung und der Schriftform.
Werden Waren und/oder Dienstleistungen ohne einen Vorbehalt der Anerkenntnis
anderslautender Liefer- und Verkaufsbedingungen bestellt
und der Auftrag von uns bestätigt, wird dieser gemäß und aufgrund vorliegender
Liefer- und Verkaufsbedingungen für beide Seiten rechtsgültig.
Angebote und Preislisten sind freibleibend. Sie werden erst durch unsere
Auftragsbestätigung einer Bestellung verbindlich.
Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, ab Lager Ahaus,
ausschl. Verpackung und Versicherung (s.u.) sowie ausschl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Alle Preise gelten grundsätzlich in EURO.
Lieferzeiten in unseren Angeboten und Liefertermine in unseren Auftragsbestätigungen
werden nach bester Kenntnis zu diesem Zeitpunkt
gegeben.
Lieferzeiten sind unverbindlich; Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
Liefertermine beziehen sich generell auf den Versandtermin. Weitergehende
Zusagen unsererseits (z.B. Eintreffen beim Käufer) bedeuten nur
unseren Willen, diesen Termin auf Wunsch und im Sinne unseres Kunden
mit allen in unserer Macht stehenden Mitteln einzuhalten. Sollten
dabei außergewöhnliche Kosten entstehen, so gelten diese als zu Lasten
des Kunden verabredet.
Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, von weiteren Lieferungen -
auch bereits zugesagten - Abstand zu nehmen.
Lieferverzug, der durch Umstände eintritt, die wir nicht zu vertreten haben,
berechtigt den Käufer nicht, von seinem Auftrag zurückzutreten oder
Schadensersatzansprüche - gleich welchen Ursprungs - gegen uns geltend
zu machen. In jedem anderen Fall von Lieferverzug ist der Käufer
erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist (mind. 14 Arbeitstage)
zur Ausübung seiner ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt. Ersatz
für entgangenen Gewinn kann er nicht verlangen.
Abnahmeverzug: Kommt der Käufer mit der Abnahme in Verzug werden
alle vereinbarten Liefertermine sofort hinfällig. Zusätzlich hat er alle hieraus
entstehenden Kosten zu tragen. Des ungeachtet gilt bei Abnahmeverzug
von mehr als 14 Tagen - bei unberechtigter Annahmeverweigerung
sofort - unsere Lieferverpflichtung als erloschen. Im Sinne der
Schadensminimierung sind wir berechtigt, Waren, die für den in Abnahmeverzug
geratenen Käufer bestimmt waren, auch vor Ablauf dieser Frist
weiter zu verkaufen.
Abrufaufträge: Nicht terminierte Abrufaufträge haben für beide Seiten
nur informativen Charakter. Abruftermine sind dagegen für beide Seiten
bindend, sobald sie von uns bestätigt wurden. Wir sind berechtigt,
Teilmengen auch ohne besonderen Abruf zu den vereinbarten Terminen
an den Käufer oder an die von ihm benannte Adresse zu senden und in
Rechnung zu stellen.
Der Versand beginnt generell mit dem Zeitpunkt, an dem die Ware an
die vom Käufer angegebene Lieferanschrift auf den Weg gebracht wird
und erfolgt stets zu Lasten des Käufers. Sofern eine besondere Versandart
nicht vom Käufer vorgeschrieben und von uns schriftlich bestätigt
wurde, erfolgt diese nach unserer Wahl. Mit der Versandaufgabe sind
unsere Lieferverpflichtungen erfüllt.
Die Gefahr für den und aus dem Liefergegenstand geht mit dem Versand
auf den Käufer über.
Versicherung: Soweit nicht eine pauschale Versicherung in den Versandkosten
bereits enthalten ist oder der Wert der Ware diese übersteigt,
erfolgt der Versand in der Regel unversichert und auf Gefahr des Käufers,
sofern dieser uns nicht ausdrücklich beauftragt, zu seinen Lasten
Deckung vorzunehmen. Dies gilt gleichermaßen auch bei Anlieferung
durch uns.
Der Käufer verpflichtet sich, ungeachtet des Versicherungsverhältnisses,
Transportschäden unverzüglich nach Bekannt werden dem zustellenden
Transportunternehmen anzuzeigen und uns zur Kenntnis zu bringen.
Eigentumsvorbehalt: Gelieferte Ware bleibt bis zum vollen Ausgleich
aller unserer Forderungen unser Eigentum. In diesem Sinne gelten alle
Zahlungen stets als Begleichung der jeweils ältesten Forderung. Eine
Weiterveräußerung ist dem Käufer nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehrs gestattet.
Zahlung: Unsere Forderungen sind innerhalb 30 Tagen - beginnend 2
Kalendertage nach Rechnungsstellung - ohne Abzüge bar in EURO zu
begleichen. Die termingerechte Gutschrift auf einem unserer Bankkonten
gilt als gleichrangiger Zahlungseingang.
Bei Zahlungseingang innerhalb 8 Tagen - beginnend 2 Kalendertage
nach Rechnungsstellung - gewähren wir den Abzug von 2% Skonto.
Bei größeren Aufträgen sind wir - wenn nicht ausdrücklich im beiderseitigen
Einvernehmen ausgeschlossen - befugt, Teillieferungen vorzunehmen
und entsprechende Teilzahlungen zu verlangen. Bei Aufträgen über
Lieferung und Montage von Anlagen werden 50 von Hundert des veranschlagten
Auftragwertes mit unserer Auftragsbestätigung fällig. Die Endabrechnung
erfolgt nach Lieferung und Montage.
Generell besteht für den Käufer kein Zurückbehaltungs- bzw. Aufrechnungsrecht
für bereits gelieferte Ware oder Dienstleistung - gleich aus
welchem Rechtsgrund.
Gewährleistung: Wir garantieren im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
für gutes Material und solide Verarbeitung der von uns gelieferten
Waren. Eine Gewährleistung bezüglich der spezifischen Verwendung,
besonders gegenüber abrassiven Stoffen, Chemikalien oder anderen
Schadstoffen oder Emissionen, wird von uns nach bestem Wissen
und Gewissen nur dann übernommen, wenn uns vor der Bestellung die
genauen Einsatzbedingungen bekannt gegeben wurden und wir ausdrücklich
die Eignung für den von uns gelieferten Artikel schriftlich bestätigten.
Die Gewährleistung erlischt in dem Augenblick, in dem der Käufer oder
der von ihm mit der Nutzung Beauftragte die Ware missbräuchlich oder
entgegen anerkannten technischen Regeln verwendet, nicht im Verwendungszweck
vorgesehene Veränderungen vornimmt oder von den vorgenannten
Einsatzbedingungen abweicht.
Aus Sicherheitsgründen weisen wir extra darauf hin, dass der Einsatz
von Maschinen und / oder Schutzausrüstungen einschlägige
Kenntnisse und die Einhaltung aller damit verbundenen Gesetze
und Vorschriften seitens des Verwenders voraussetzt.
Mängel an der gelieferten Ware sind spätestens 14 Tage nach Eingang
derselben beim Empfänger, erst später erkennbare Mängel unverzüglich
schriftlich bei uns anzuzeigen. Mängel eines Teiles der Lieferung berechtigen
nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Beanstandete
Stücke sind auf Kosten und Gefahr des Käufers an uns zu senden.
Bei berechtigter Beanstandung behalten wir uns die Entscheidung über
Minderung, Nachbesserung oder Ersatzlieferung vor. Weitere Schadenersatzansprüche
uns gegenüber bestehen nicht.
Haftung: Unsere Haftung aus Kaufverträgen beschränkt sich ausschließlich
auf den Warenwert laut Auftragsbestätigung bzw. Rechnung.
Weitergehende Schadensersatzansprüche - auch aus Folgeschäden,
insbesondere solche, die durch unsachgemäßen Umgang mit der von
uns gelieferten Ware entstehen -, sind ausgeschlossen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis
entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Ahaus.
Sollten Passagen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen rechtlich
unwirksam sein oder werden, so betrifft dies nicht die Wirksamkeit aller
übrigen Teile.

Kaufverträge kommen auf der Grundlage unserer Liefer- und Verkaufsbedingungen zustande.
Abweichungen hiervon - speziell anderslautende Bedingungen des Käufers
- sind für uns nur bindend, wenn sie von uns schriftlich und rechtsgültig
unterzeichnet wurden.
Etwaige vom Besteller vorgegebenen Liefer- und Zahlungsbedingungen
gelten, soweit sie nicht mit den nachstehenden Bedingungen übereinstimmen,
als widersprochen und ausgeschlossen. Abweichungen hiervon
bedürfen unserer ausgesprochenen Zustimmung und der Schriftform.
Werden Waren und/oder Dienstleistungen ohne einen Vorbehalt der Anerkenntnis
anderslautender Liefer- und Verkaufsbedingungen bestellt
und der Auftrag von uns bestätigt, wird dieser gemäß und aufgrund vorliegender
Liefer- und Verkaufsbedingungen für beide Seiten rechtsgültig.
Angebote und Preislisten sind freibleibend. Sie werden erst durch unsere
Auftragsbestätigung einer Bestellung verbindlich.
Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, ab Lager Ahaus,
ausschl. Verpackung und Versicherung (s.u.) sowie ausschl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Alle Preise gelten grundsätzlich in EURO.
Lieferzeiten in unseren Angeboten und Liefertermine in unseren Auftragsbestätigungen
werden nach bester Kenntnis zu diesem Zeitpunkt
gegeben.
Lieferzeiten sind unverbindlich; Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
Liefertermine beziehen sich generell auf den Versandtermin. Weitergehende
Zusagen unsererseits (z.B. Eintreffen beim Käufer) bedeuten nur
unseren Willen, diesen Termin auf Wunsch und im Sinne unseres Kunden
mit allen in unserer Macht stehenden Mitteln einzuhalten. Sollten
dabei außergewöhnliche Kosten entstehen, so gelten diese als zu Lasten
des Kunden verabredet.
Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, von weiteren Lieferungen -
auch bereits zugesagten - Abstand zu nehmen.
Lieferverzug, der durch Umstände eintritt, die wir nicht zu vertreten haben,
berechtigt den Käufer nicht, von seinem Auftrag zurückzutreten oder
Schadensersatzansprüche - gleich welchen Ursprungs - gegen uns geltend
zu machen. In jedem anderen Fall von Lieferverzug ist der Käufer
erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist (mind. 14 Arbeitstage)
zur Ausübung seiner ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt. Ersatz
für entgangenen Gewinn kann er nicht verlangen.
Abnahmeverzug: Kommt der Käufer mit der Abnahme in Verzug werden
alle vereinbarten Liefertermine sofort hinfällig. Zusätzlich hat er alle hieraus
entstehenden Kosten zu tragen. Des ungeachtet gilt bei Abnahmeverzug
von mehr als 14 Tagen - bei unberechtigter Annahmeverweigerung
sofort - unsere Lieferverpflichtung als erloschen. Im Sinne der
Schadensminimierung sind wir berechtigt, Waren, die für den in Abnahmeverzug
geratenen Käufer bestimmt waren, auch vor Ablauf dieser Frist
weiter zu verkaufen.
Abrufaufträge: Nicht terminierte Abrufaufträge haben für beide Seiten
nur informativen Charakter. Abruftermine sind dagegen für beide Seiten
bindend, sobald sie von uns bestätigt wurden. Wir sind berechtigt,
Teilmengen auch ohne besonderen Abruf zu den vereinbarten Terminen
an den Käufer oder an die von ihm benannte Adresse zu senden und in
Rechnung zu stellen.
Der Versand beginnt generell mit dem Zeitpunkt, an dem die Ware an
die vom Käufer angegebene Lieferanschrift auf den Weg gebracht wird
und erfolgt stets zu Lasten des Käufers. Sofern eine besondere Versandart
nicht vom Käufer vorgeschrieben und von uns schriftlich bestätigt
wurde, erfolgt diese nach unserer Wahl. Mit der Versandaufgabe sind
unsere Lieferverpflichtungen erfüllt.
Die Gefahr für den und aus dem Liefergegenstand geht mit dem Versand
auf den Käufer über.
Versicherung: Soweit nicht eine pauschale Versicherung in den Versandkosten
bereits enthalten ist oder der Wert der Ware diese übersteigt,
erfolgt der Versand in der Regel unversichert und auf Gefahr des Käufers,
sofern dieser uns nicht ausdrücklich beauftragt, zu seinen Lasten
Deckung vorzunehmen. Dies gilt gleichermaßen auch bei Anlieferung
durch uns.
Der Käufer verpflichtet sich, ungeachtet des Versicherungsverhältnisses,
Transportschäden unverzüglich nach Bekannt werden dem zustellenden
Transportunternehmen anzuzeigen und uns zur Kenntnis zu bringen.
Eigentumsvorbehalt: Gelieferte Ware bleibt bis zum vollen Ausgleich
aller unserer Forderungen unser Eigentum. In diesem Sinne gelten alle
Zahlungen stets als Begleichung der jeweils ältesten Forderung. Eine
Weiterveräußerung ist dem Käufer nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehrs gestattet.
Zahlung: Unsere Forderungen sind innerhalb 30 Tagen - beginnend 2
Kalendertage nach Rechnungsstellung - ohne Abzüge bar in EURO zu
begleichen. Die termingerechte Gutschrift auf einem unserer Bankkonten
gilt als gleichrangiger Zahlungseingang.
Bei Zahlungseingang innerhalb 8 Tagen - beginnend 2 Kalendertage
nach Rechnungsstellung - gewähren wir den Abzug von 2% Skonto.
Bei größeren Aufträgen sind wir - wenn nicht ausdrücklich im beiderseitigen
Einvernehmen ausgeschlossen - befugt, Teillieferungen vorzunehmen
und entsprechende Teilzahlungen zu verlangen. Bei Aufträgen über
Lieferung und Montage von Anlagen werden 50 von Hundert des veranschlagten
Auftragwertes mit unserer Auftragsbestätigung fällig. Die Endabrechnung
erfolgt nach Lieferung und Montage.
Generell besteht für den Käufer kein Zurückbehaltungs- bzw. Aufrechnungsrecht
für bereits gelieferte Ware oder Dienstleistung - gleich aus
welchem Rechtsgrund.
Gewährleistung: Wir garantieren im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
für gutes Material und solide Verarbeitung der von uns gelieferten
Waren. Eine Gewährleistung bezüglich der spezifischen Verwendung,
besonders gegenüber abrassiven Stoffen, Chemikalien oder anderen
Schadstoffen oder Emissionen, wird von uns nach bestem Wissen
und Gewissen nur dann übernommen, wenn uns vor der Bestellung die
genauen Einsatzbedingungen bekannt gegeben wurden und wir ausdrücklich
die Eignung für den von uns gelieferten Artikel schriftlich bestätigten.
Die Gewährleistung erlischt in dem Augenblick, in dem der Käufer oder
der von ihm mit der Nutzung Beauftragte die Ware missbräuchlich oder
entgegen anerkannten technischen Regeln verwendet, nicht im Verwendungszweck
vorgesehene Veränderungen vornimmt oder von den vorgenannten
Einsatzbedingungen abweicht.
Aus Sicherheitsgründen weisen wir extra darauf hin, dass der Einsatz
von Maschinen und / oder Schutzausrüstungen einschlägige
Kenntnisse und die Einhaltung aller damit verbundenen Gesetze
und Vorschriften seitens des Verwenders voraussetzt.
Mängel an der gelieferten Ware sind spätestens 14 Tage nach Eingang
derselben beim Empfänger, erst später erkennbare Mängel unverzüglich
schriftlich bei uns anzuzeigen. Mängel eines Teiles der Lieferung berechtigen
nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Beanstandete
Stücke sind auf Kosten und Gefahr des Käufers an uns zu senden.
Bei berechtigter Beanstandung behalten wir uns die Entscheidung über
Minderung, Nachbesserung oder Ersatzlieferung vor. Weitere Schadenersatzansprüche
uns gegenüber bestehen nicht.
Haftung: Unsere Haftung aus Kaufverträgen beschränkt sich ausschließlich
auf den Warenwert laut Auftragsbestätigung bzw. Rechnung.
Weitergehende Schadensersatzansprüche - auch aus Folgeschäden,
insbesondere solche, die durch unsachgemäßen Umgang mit der von
uns gelieferten Ware entstehen -, sind ausgeschlossen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis
entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Ahaus.
Sollten Passagen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen rechtlich
unwirksam sein oder werden, so betrifft dies nicht die Wirksamkeit aller
übrigen Teile.